Immobilientipps,  Notar

Immobilientipp – Die Eintragung im Grundbuch – Grunddienstbarkeiten

Für den Verkauf oder den Kauf einer Immobilie, zum Beispiel in Esslingen und Umgebung, ist es von Vorteil sich mit den Grunddienstbarkeiten auszukennen.

Grunddienstbarkeiten gehen bei der Übertragung einer Immobilie an den neuen Eigentümer über.

Grunddienstbarkeiten sind somit Eintragungen im Grundbuch. Rechte die der Eigentümer der Immobilie hat aber auch Rechte die er anderen Eigentümern anderer Immobilien einräumen muss. Hier kommt es darauf an an welcher Stelle im Grundbuch die Grunddienstbarkeit eingetragen ist. Wurde diese im Bestandsverzeichnis vorgenommen handelt es sich um das sogenannte „herrschende Grundstück“. Hier steht das Recht das ausgeführt werden kann. Wurde die Eintragung in der Abteilung zwei des Grundbuches vorgenommen spricht man von „dienende Grundstück“. Hier muss das Recht dem herrschenden Grundstück eingeräumt werden.

Eine gängige Grunddienstbarkeit ist zum Beispiel das Wegerecht oder das Leitungsrecht. Es gibt viele weitere Grunddienstbarkeiten in manchen Fällen können deren Bedeutung sehr komplex oder unklar sein.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Grundbuch, zum Beispiel zu bestehende Grunddienstbarkeiten, dann kontaktieren Sie uns gerne.

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